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Bildungsarbeit in Kolpingsfamilien

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Die Kolpingsfamilie ist eine Bildungs- und Aktionsgemeinschaft. Leider ist nicht mehr jede Kolpingsfamilie als eine solche Bildungs- und Aktionsgemeinschaft erkennbar, aber sie sollte auch heute idealerweise noch eine solche Gemeinschaft sein.

Adolph Kolping gibt uns mit auf dem Weg:

„Bilden heißt gestalten, formen, ausprägen, und je schärfer und vollkommener das geschieht, um so richtiger und wirklicher schreitet die Bildung vorwärts.“

Zu den Kernaufgaben von Kolpingsfamilien gehört es, ihren Mitgliedern und sonstigen Interessierten

  • Hilfen anzubieten, ihre Begabungen und Fähigkeiten zu entfalten,
  • Lebenshilfe und Orientierung zu geben, ihr Leben als Christen zu gestalten,
  • die Möglichkeit zu geben, Verantwortung in der Gesellschaft zu übernehmen.

Die Verwirklichung dieser Aufgabe geschieht in unterschiedlicher Weise, durch Geselligkeit, im Miteinander, durch Aktionen, durch gesellschaftliches Engagement, aber in besonderer Weise auch durch organisierte Bildung, die auf die Fragen und Bedürfnisse der Mitglieder und sonstiger Interessierter Antwort gibt. Es gehört zur Aufgabe jeden Vorstandes einer Kolpingsfamilie, sich den Mitgliedern und Gemeindemitgliedern zuzuwenden und genau hinzuschauen und hinzuhören, wo deren Fragen sind, wo sie Hilfe benötigen.

Ziel muss es sein, dass die Bedürfnisse der Kolpingsfamilie aufgenommen werden und ein bedarfsgerechtes Bildungsprogramm entsteht. Es dürfen gerne auch mal NEUE und ANDERE Wege der Bildungsarbeit und Themen gegangen werden. Wichtig ist immer, dass nicht nur Themen ins Bildungsprogramm gepackt werden, die gefördert werden, sondern Themen eingeplant werden, die den Puls der Zeit und den Bedarf der Kolpingsfamilie treffen.

Wir prägen als katholischer Sozialverband die Gesellschaft mit.

Kolping – Leitsatz

Soweit Kolpingsfamilien im nordrhein-westfälischen Teil unseres Bistums Bildungsveranstaltungen planen, organisieren und durchführen, erfolgt in der Regel eine – zugegebenermaßen geringe – Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW über das Diözesanbüro. Es gibt Änderungen in der Frage, welche Veranstaltungen zukünftig noch gefördert werden können, und welche nicht mehr. Das Gesetz bestimmt als förderungsfähig:

...Bildungsveranstaltungen der politischen Bildung, der arbeitswelt- und berufsbezogenen Bildung, der kompensatorischen Grundbildung, der abschluss- und schulabschlussbezogenen Bildung, Angebote zur lebensgestaltenden Bildung und zu Existenzfragen einschließlich des Bereichs der sozialen und interkulturellen Beziehungen sowie Angebote zu Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und Medienkompetenz und Bildungsangebote, wie sie im Kinder- und Jugendhilfegesetz der Familienbildung zugewiesen sind.

Die Veranstaltungen müssen von besonderer gesellschaftlicher Relevanz sein.

Ab 1. Januar 2007 werden NICHT mehr gefördert:

  • Alle Angebote, die darauf ausgerichtet sind, die Teilnehmenden zu befähigen, ihre Freizeit aktiv zu gestalten (Hobbykurse, Einführung in Sportarten, Kochkurse für Männer, Erlernen der plattdeutschen Sprache usw.).
  • Personenbezogene Bildung: Nicht förderungsfähig sind damit Themen/Themenbereiche wie: „Die heimische Vogelwelt“, „die heimische Natur im Spätsommer“ „Geschichtliche Entwicklung in....“,
  • Reiseberichte, es sei denn, sie dienen der politischen Bildung und regen zum politischen Engagement an (Reisebericht Uganda zum Verständnis vorhandener Weltwirtschaftstrukturen),
  • Informationen über Berufe, soweit sie nicht der beruflichen Orientierung der Teilnehmenden dienen,
  • Kochkurse und Fragen der Haushaltsführung, soweit sie sich inhaltlich nicht auf Fragen der Eltern- und Familienbildung beziehen oder der Gesundheitsbildung dienen.
  • usw.

Religiöse Bildung wird nach dem Weiterbildungsgesetz nur in dem Rahmen gefördert, wie er unter der lebensgestaltenden Bildung und den Existenzfragen aufgeführt ist. Darüber hinaus erfolgt eine Förderung aus Beitragsmitteln und Bistumszuwendungen.

Im Anhang dieses Dokumentes finden Sie diverse Unterlagen zur Durchführung von Bildungsveranstaltungen in Ihren Kolpingsfamilien.

Attachments
Kostenbeleg für Referenten Kostenbeleg für Referenten
(Kostenbeleg_Referent.pdf - 139.25 Kb)
Teilnahmeliste für Einzelveranstaltungen Teilnahmeliste für Einzelveranstaltungen
(FB_Teilnahmeliste_fuer_Einzelv.pdf - 51.84 Kb)
Merkblatt Teilnehmerliste Merkblatt Teilnehmerliste
(Merkblatt_zur_Teilnahmeliste_f.pdf - 45.58 Kb)
Teilnahmeliste für Veranstaltungen an mehreren Tagen Teilnahmeliste für Veranstaltungen an mehreren Tagen
(Teilnahmeliste_fuer_Kurse.pdf - 48.13 Kb)
Teilnehmerliste für Teilnehmertage Teilnehmerliste für Teilnehmertage
(Teilnahmeliste_fuer_Teilnehmer.pdf - 50.25 Kb)
Zuschussermittlung für Bildungsmaßnahmen Zuschussermittlung für Bildungsmaßnahmen
(Zuschussermittlung_fuer_Bildun.pdf - 46.24 Kb)
Zuschussübersicht Zuschussübersicht
(Zuschussuebersicht.pdf - 44.07 Kb)
Abrechnungsbogen Kolpingsfamilien Abrechnungsbogen Kolpingsfamilien
(Abrechnungsbogen_Kolpingsfamil.pdf - 48.02 Kb)
Arbeitshilfe WBG für KF Arbeitshilfe WBG für KF
(Arbeitshilfe_WBG_fuer_Kolpings.pdf - 589.38 Kb)
Meldeformular Unterrichtsstunden Meldeformular Unterrichtsstunden
(FB+UMUS+Meldeformular+Ustd-1.pdf - 46.78 Kb)
Meldeformular Teilnehmertage Meldeformular Teilnehmertage
(FB+UMTT+Meldeformular+Teilnehmertage-2011.pdf - 49.90 Kb)
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Created by mpa
Contributors : Kathrin N. Raps
Last modified 2012-02-23 12:29
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